Fehler in der Betriebsratswahl: Kontrolle ist besser
Die Betriebsratswahlen in Deutschland haben begonnen - Fehler können Wahl ungültig machen
Bonn, 09.03.2010 - In deutschen Unternehmen wird alle 4 Jahre ein neuer Betriebsrat gewählt. Der Wahlzeitraum 2010 hat am 1. März begonnen und endet wie üblich am 21. Mai. Angesichts der vielfältigen und zahlreichen rechtlichen Vorgaben ergeben sich bei Betriebsratswahlen häufig Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung. Das berichtet das Bonner Internet-Portal 4personaler.de.
Die Folgen solcher Fehlers können unterschiedlich sein: Wird eine fehlerhafte Betriebsratswahl angefochten, kann dies Konsequenzen für die Zusammensetzung des Betriebsrats haben oder sogar eine Wahlwiederholung nach sich ziehen.
In manchen Fällen wird auch die Nichtigkeit der Wahl festgestellt. Die Folge: Der Betriebsrat wird sofort seines Amtes enthoben und alle Handlungen und Beschlüsse werden rückwirkend unwirksam.
Ob die Betriebsratswahl ordentlich durchgeführt wurde, lässt sich anhand einer Sammlung von Checklisten und Übersichten prüfen, die das Internet-Portal 4personaler.de jetzt kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt hat. Anhand der enthaltenen Checklisten und Übersichten lassen sich die wichtigsten Voraussetzungen schnell überprüfen.
Beispielsweise dürfen Leiharbeitnehmer erst dann an der Betriebsratswahl teilnehmen, wenn Sie mindestens 3 Monate im Betrieb tätig sind. Und unter gewissen Voraussetzungen können sogar gekündigte Mitarbeiter an den Wahlen teilnehmen, anders als Heimarbeiter, die nicht wahlberechtigt sind.
Die Checklisten-Sammlung kann - neben weiteren Informationen zur Betriebsratswahl - hier abgerufen werden: http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrechnung/betriebsrat/betriebsratswahl/
Autor: gagern - veröffentlicht am 09.03.2010 - 15:43:30 - letzte Überarbeitung am 09.03.2010 - 15:43:30
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